Mangelfolgeschaden Definition

Montag, 6. Februar 2012 | 60 User Online

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SCHULDRECHT

Mangelfolgeschaden

Mangelfolgeschäden sind Schäden, die aus der mit einem Mangel behafteten Sache an anderen Rechtsgütern des Käufers entstanden sind. Dies können z.B. Schäden an der Gesundheit, an sonstigem Eigentum oder Vermögen sein.


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  2. Mangelschaden
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