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SCHULDRECHT
Mangelfolgeschaden
Mangelfolgeschäden sind Schäden, die aus der mit einem Mangel behafteten Sache an anderen Rechtsgütern des Käufers entstanden sind. Dies können z.B. Schäden an der Gesundheit, an sonstigem Eigentum oder Vermögen sein.
Weitere Begriffe und Definitionen
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Schadensersatz
Als Schadensersatz wird der Ausgleich des einer Person entstandenen Schadens durch einen anderen bezeichnet. Der Schadensersatz sowohl vertraglich (...) -
Mangelschaden
Der Mangelschaden besteht in dem Minderwert der mit einem Mangel behafteten Sache sowie in dem durch ihre verminderte Gebrauchstauglichkeit (...) -
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