Definition Mangelfolgeschaden

Sonntag, 1. August 2010|76 User Online

Zivilrecht - Schuldrecht

Mangelfolgeschaden

Mangelfolgeschäden sind Schäden, die aus der mit einem Mangel behafteten Sache an anderen Rechtsgütern des Käufers entstanden sind. Dies können z.B. Schäden an der Gesundheit, an sonstigem Eigentum oder Vermögen sein.


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