Verfassungsrecht

Messbarkeit staatlichen Handeln

Das Handeln des Staates ist an Gesetz und Recht gebunden. Die bedeutet für die Ausübung der Staatsgewalt durch die staatlichen Organe der Exekutiven, Legislativen und Rechtsprechung nicht nur die formale Bindung an Rechtsvorschriften, sondern zugleich die Sicherstellung der materiellen Gerechtigkeit (Art. 20 III GG).
Diese Seite enthält Informationen zum Thema Definition Messbarkeit staatlichen Handeln, Erläuterung und Erklärung des Begriffs. Alle Angaben sind ohne Gewähr. Es wird insbesondere keine Gewähr für inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen übernommen sowie keine Rechtsberatung im Einzelfall angeboten.
Messbarkeit staatlichen Handeln