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MIETRECHT
Mietnebenkosten
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Mietvertrag
Ein Mietvertrag ist ein schuldrechtlicher Vertrag, der die entgeltliche Gebrauchsüberlassung einer Sache zum Gegenstand hat. Der Mietvertrag ist in (...)
Zugehörige Gesetze und Normen
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(1) Die Vertragsparteien können vereinbaren, dass der Mieter Betriebskosten trägt. Betriebskosten sind die Kosten, die dem Eigentümer oder (...) - § 556a BGB - Abrechnungsmaßstab für Betriebskosten
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