Rechtswörterbuch > M > Mutterschaft
FAMILIENRECHT
Mutterschaft
Mutter ist nach § 1591 BGB die Frau, die das Kind geboren hat.
Weitere Begriffe und Definitionen
-
Vaterschaft
Vater des Kindes ist nach § 1592 Nr. 1 BGB der Ehemann der Mutter. Ohne bestehende Ehe besteht die Vaterschaft nur bei Anerkennung gemäß § 1592 Nr. (...) -
Alle Einträge anzeigen
Mit dem Begriff "Mutterschaft" sind weitere ähnliche oder verwandte Artikel, Rechtsbegriffe und Definitionen aus dem Rechtswörterbuch verknüpft.
