Definition Nachschieben von Gründen

Sonntag, 1. August 2010|76 User Online

Öffentliches Recht - Verwaltungsrecht

Nachschieben von Gründen

Von einem Nachschieben von Gründen spricht man, wenn nach Erlass eines Widerspruchbescheides Erwägungen tatsächlicher oder rechtlicher Art erfolgen, die den erlassenen Verwaltungsakt stützen sollen.


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