Von einem Nachschieben von Gründen spricht man, wenn nach Erlass eines Widerspruchbescheides Erwägungen tatsächlicher oder rechtlicher Art erfolgen, die den erlassenen Verwaltungsakt stützen sollen.
Definition Nachschieben von Gründen
Sonntag, 1. August 2010|76 User Online
Öffentliches Recht - Verwaltungsrecht
Von einem Nachschieben von Gründen spricht man, wenn nach Erlass eines Widerspruchbescheides Erwägungen tatsächlicher oder rechtlicher Art erfolgen, die den erlassenen Verwaltungsakt stützen sollen.
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