Definition Nebenbestimmungen

Sonntag, 1. August 2010|76 User Online

Öffentliches Recht - VerwaltungsverfR

Nebenbestimmungen

Nebenbestimmungen (§ 36 VwVfG) sind Zusätze, welche die Behörde einem begünstigenden Verwaltungsakt beifügt, um ihn inhaltlich oder zeitlich zu beschränken.


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