Arbeitsrecht

Nettolohn

Als Nettolohn oder Nettogehalt wird der Teil vom Arbeitslohn bezeichnet, der an den Arbeitnehmer ausgezahlt wird und somit für seinen Lebensunterhalt zur Verfügung steht.

Es gilt zunächst der Grundsatz der Bruttovergütung (Bruttolohn). Das bedeutet, dass jede Vergütungsabrede, die nicht ausdrücklich etwas anderes besagt, eine Bruttovereinbarung ist. Ist im Arbeitsvertrag eine solche Bruttovergütung vereinbart, hat der Arbeitnehmer die anfallende Lohnsteuer im Verhältnis zum Arbeitgeber zu tragen. Der Arbeitgeber hat dann die abzuführende Lohnsteuer von dem vereinbarten Lohn abzuziehen.

Ein Nettolohn wird vom Arbeitgeber nur kraft besonderer Vereinbarung geschuldet. Nettolohnvereinbarungen sind grundsätzlich zulässig, es sei denn, Arbeitgeber und Arbeitnehmer treffen eine solche Vereinbarung zur gemeinschaftlichen Hinterziehung der Lohnsteuer und anfallender Sozialversicherungsbeiträge.

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