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Freitag, 25. Mai 2012 | 100 User Online

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VEREINSRECHT

Nicht eingetragener Verein

Dem Begriff Nicht eingetragener Verein sind weitere Informationen, Begriffe und Definitionen aus dem Rechtswörterbuch zugeordnet. Folgende Einträge weisen eine hohe Ähnlichkeit oder Verwandtschaft zu dem gesuchten Begriff aus.

Ähnliche Begriffe und Definitionen


  1. Eingetragener Verein
    Der eingetragene Verein erhält seine Rechtsfähigkeit durch die Eintragung in das Vereinsregister. Er hat mit Eintragung den Zusatz "e.V." als (...)
  2. Verein
    Ein Verein iSd §§ 21 ff. BGB ist ein auf Dauer angelegter Zusammenschluss von Personen zur Verwirklichung eines gemeinsamen Zwecks mit (...)


Zugehörige Gesetze und Normen

  1. § 21 BGB - Nichtwirtschaftlicher Verein
    Ein Verein, dessen Zweck nicht auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet ist, erlangt Rechtsfähigkeit durch Eintragung in das (...)
  2. § 22 BGB - Wirtschaftlicher Verein
    Ein Verein, dessen Zweck auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet ist, erlangt in Ermangelung besonderer reichsgesetzlicher Vorschriften (...)
  3. § 54 BGB - Nicht rechtsfähige Vereine
    Auf Vereine, die nicht rechtsfähig sind, finden die Vorschriften über die Gesellschaft Anwendung. Aus einem Rechtsgeschäft, das im Namen eines (...)
  4. § 55 BGB - Zuständigkeit für die Registereintragung
    (1) Die Eintragung eines Vereins der in § 21 bezeichneten Art in das Vereinsregister hat bei dem Amtsgericht zu geschehen, in dessen Bezirk der (...)
  5. § 55a BGB - Elektronisches Vereinsregister
    (1) Die Landesregierungen können durch Rechtsverordnung bestimmen, dass und in welchem Umfang das Vereinsregister in maschineller Form als (...)
  6. § 56 BGB - Mindestmitgliederzahl des Vereins
    Die Eintragung soll nur erfolgen, wenn die Zahl der Mitglieder mindestens sieben (...)
  7. § 57 BGB - Mindesterfordernisse an die Vereinssatzung
    (1) Die Satzung muss den Zweck, den Namen und den Sitz des Vereins enthalten und ergeben, dass der Verein eingetragen werden soll. (2) Der Name soll (...)
  8. § 58 BGB - Sollinhalt der Vereinssatzung
    Die Satzung soll Bestimmungen enthalten: 1.über den Eintritt und Austritt der Mitglieder, 2.darüber, ob und welche Beiträge von den Mitgliedern zu (...)
  9. § 59 BGB - Anmeldung zur Eintragung
    (1) Der Vorstand hat den Verein zur Eintragung anzumelden. (2) Der Anmeldung sind beizufügen: 1.die Satzung in Urschrift und Abschrift, 2.eine (...)



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