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BEREICHERUNGSRECHT
Nichtberechtigter
Nichtberechtigter ist, wer nicht Rechtsinhaber ist und weder kraft Rechtsgeschäft oder Gesetz zur Verfügung befugt ist.
Nichtberechtigter Definition
Montag, 6. Februar 2012 | 55 User Online
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BEREICHERUNGSRECHT
Nichtberechtigter ist, wer nicht Rechtsinhaber ist und weder kraft Rechtsgeschäft oder Gesetz zur Verfügung befugt ist.