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BEREICHERUNGSRECHT
Nichtberechtigter
Nichtberechtigter ist, wer nicht Rechtsinhaber ist und weder kraft Rechtsgeschäft oder Gesetz zur Verfügung befugt ist.
Nichtberechtigter Definition
Freitag, 25. Mai 2012 | 98 User Online
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BEREICHERUNGSRECHT
Nichtberechtigter ist, wer nicht Rechtsinhaber ist und weder kraft Rechtsgeschäft oder Gesetz zur Verfügung befugt ist.