Strafrecht

Notstand

Notstand ist eine Situation, bei der eine Gefahr für ein Rechtsgut auf Kosten eines fremden Rechtsgutes beseitigt wird. Das Gesetz unterscheidet zwischen rechtfertigendem Notstand (§ 34 StGB) und entschuldigendem Notstand (§ 35 StGB).
Diese Seite enthält Informationen zum Thema Definition Notstand, Erläuterung und Erklärung des Begriffs. Alle Angaben sind ohne Gewähr. Es wird insbesondere keine Gewähr für inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen übernommen sowie keine Rechtsberatung im Einzelfall angeboten.
Notstand