Definition Objektiver Tatbestand

Sonntag, 1. August 2010|73 User Online

Strafrecht - Allgemeiner Teil

Objektiver Tatbestand

Der objektive Tatbestand kann sowohl beschreibende, sinnlich wahrnehmbare (deskriptive) Merkmale als auch wertausfllüngsbedürftige (normative) Merkmale enthalten. Der objektive Tatbestand umschreibt den Täterkreis, die Tatsituation, das Tatobjekt, die Tathandlung und sonstige Tatmodalitäten.


Alle Angaben ohne Gewähr! Letzte Aktualisierung am 27.01.2004. Sämtliche Inhalte dieser Seite sind urheberrechtlich geschützt. Permanenter Link zu dieser Seite: http://www.rechtswoerterbuch.de/recht/o/objektiver-tatbestand/