Definition Öffentlich-rechtliche Rechtsakte

Sonntag, 1. August 2010|68 User Online

Öffentliches Recht - Verwaltungsrecht

Öffentlich-rechtliche Rechtsakte

Öffentlich-rechtliche Rechtsakte haben die Funktion, verbindlich Recht zu setzen. Sie sind auf unmittelbare Rechtswirkung nach außen gerichtet. Rechtsakte sind die Verordnung, die Satzung, der Verwaltungsakt und der öffentlich-rechtliche Vertrag.


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