Definition Ordnungswidrigkeit

Sonntag, 1. August 2010|66 User Online

Öffentliches Recht - Strafprozessrecht

Ordnungswidrigkeit

Eine Ordnungswidrigkeit ist nach § 1 I OWiG eine rechtswidrige und vorwerfbare Handlung, die den Tatbestand eines Gesetzes erfüllt, welches die Ahndung mit einer Geldbuße zulässt.

Als Ordnungswidrigkeit kann grundsätzlich nur ein vorsätzliches Handeln geahndet werden, es sein denn, dass das Gesetz ausdrücklich auch fahrlässiges Handeln mit einer Geldbuße bedroht.

Zu der Gruppe der Ordnungswidrigkeiten gehören auch die sog. Verkehrsordnungswidrigkeiten, hier insbesondere Geschwindigkeitsüberschreitungen, Rotlichtverstöße oder Mängel am Fahrzeug.


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