Mietrecht

Pachtvertrag

Ein Pachtvertrag ist ein gegenseitiger Vertrag, durch den sich der Verpächter verpflichtet, dem Pächter für eine bestimmte Zeit die Nutung des Pachtgegenstandes gegen Entgelt zu gewähren (vgl. § 581 I BGB).

Auf den Pachtvertrag finden - mit einigen Abweichungen - die Mietvorschriften entsprechend Anwendung (§ 581 II BGB).

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Mietvertrag
Mietvertrag Ein Mietvertrag ist ein schuldrechtlicher Vertrag, der die entgeltliche Gebrauchsüberlassung einer Sache zum Gegenstand hat. Der Mietvertrag ist in (...)

Rechtsquellen zum Thema Pachtvertrag 1 weiterer Treffer im Gesetz

§ 581 BGB Vertragstypische Pflichten beim Pachtvertrag
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