Rechtswörterbuch > P > Pachtvertrag
SCHULDRECHT
Pachtvertrag
Der Pachtvertrag ist ein gegenseitiger Vertrag, durch den sich der Verpächter verpflichtet, dem Pächter auf Zeit die Nutung des Pachtgegenstandes gegen Entgelt zu gewähren (vgl. § 581 I BGB).
Auf den Pachtertrag finden - mit einigen Abweichungen - die Mietvorschriften entsprechend Anwendung (§ 581 II BGB).
Weitere Begriffe und Definitionen
-
Mietvertrag
Ein Mietvertrag ist ein schuldrechtlicher Vertrag, der die entgeltliche Gebrauchsüberlassung einer Sache zum Gegenstand hat. Der Mietvertrag ist in (...) -
Alle Einträge anzeigen
Mit dem Begriff "Pachtvertrag" sind weitere ähnliche oder verwandte Artikel, Rechtsbegriffe und Definitionen aus dem Rechtswörterbuch verknüpft.
