Rechtswörterbuch > P > Personalakte
ARBEITSRECHT
Personalakte
Eine Personalakte enthält schriftlich oder elektronisch festgehaltene Daten oder Vorgänge, die sich auf einen einzelnen Arbeitnehmer beziehen. Der Inhalt der Akte ist vertraulich. Eine Weitergabe an Dritte Personen ist verboten. Der Arbeitgeber ist zudem verpflichtet, die Zahl der Personalsachbearbeiter, die Einsicht in die Akten haben, möglichst gering zu halten.
Gemäß § 83 BetrVG hat der Arbeitnehmer das Recht, Einblick in seine Personalakte zu nehmen. Weiterhin hat der Arbeitnehmer die Möglichkeit, zum Inhalt der Personalakte Stellung zu nehmen. Er kann Erklärungen oder Gegendarstellungen verfassen, die an der entsprechenden Stelle in die Personalakte aufzunehmen sind. Darüber hinaus kann er die Entfernung unrichtiger Angaben aus der Personalakte verlangen und diesen Anspruch gegebenenfalls auch gerichtlich durchsetzen.
Weitere Begriffe und Definitionen
-
Arbeitgeber
Arbeitgeber ist, wer die Arbeitsleistung vom Arbeitnehmer aufgrund des Arbeitsvertrages fordern kann und diesem im Gegenzug die entsprechende (...) -
Arbeitnehmer
Arbeitnehmer ist, wer aufgrund eines privatrechtlichen Vertrages im Dienste eines anderen in persönlicher Abhängigkeit zur Arbeit verpflichtet (...) -
Abmahnung
Die Abmahnung im arbeitsrechtlichen Sinne ist eine Möglichkeit zur Rüge von Vertragsverstößen im Arbeitsverhältnis. Die Abmahnung ist gesetzlich (...) -
Alle Einträge anzeigen
Mit dem Begriff "Personalakte" sind weitere ähnliche oder verwandte Artikel, Rechtsbegriffe und Definitionen aus dem Rechtswörterbuch verknüpft.
