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SCHULDRECHT
Primärpflicht
Die Primärpflichten ergeben sich aus dem Vertrag, ohne dass weitere Umstände hinzutreten müssen. Ihre Erfüllung ist das eigentliche Ziel des Vertrages.
Weitere Begriffe und Definitionen
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Sekundärpflicht
Die Sekundärpflichten folgen erst aus der Störung von Primärpflichten. Ihre Entstehung setzt in der Regel Vetretenmüssen voraus. Sie können an die (...) -
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