Unter dem Begriff Produkthaftung versteht man die Haftung des Herstellers für Folgeschäden aus der Benutzung seiner Produkte.
Am 1.1.1990 ist das Gesetz über die Haftung für fehlerhafte Produkte (Produkthaftungsgesetz, ProdHaftG) in Kraft getre-ten.
Sonntag, 1. August 2010|75 User Online
Zivilrecht - Deliktsrecht
Unter dem Begriff Produkthaftung versteht man die Haftung des Herstellers für Folgeschäden aus der Benutzung seiner Produkte.
Am 1.1.1990 ist das Gesetz über die Haftung für fehlerhafte Produkte (Produkthaftungsgesetz, ProdHaftG) in Kraft getre-ten.
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