Prozessführungsbefugnis Definition

Montag, 6. Februar 2012 | 67 User Online

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ZIVILPROZESSRECHT

Prozessführungsbefugnis

Als Prozessführungsbefugnis wird die Befugnis bezeichnet, über das behauptete und im Prozess streitige Recht im eigenen Namen einen Rechtsstreit zu führen.

Die Prozessführungsbefugnis ist eine allgemeine Prozessvoraussetzung, deren Fehlen die Klage unzulässig macht und zur Abweisung der Klage durch Prozessurteil führt.


Schlagwörter

Befugnis   Prozess   Recht   Anspruch   im eigenen Namen   Prozessvoraussetzung   Klage   unzulässig   Abweisung   Prozessurteil  


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