Als Prozessführungsbefugnis wird die Befugnis bezeichnet, über das behauptete und im Prozess streitige Recht im eigenen Namen einen Rechtsstreit zu führen.
Die Prozessführungsbefugnis ist eine allgemeine Prozessvoraussetzung, deren Fehlen die Klage unzulässig macht und zur Abweisung der Klage durch Prozessurteil führt.
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