Definition Rahmenvertrag

Sonntag, 1. August 2010|57 User Online

Zivilrecht - Schuldrecht

Rahmenvertrag

Ein Rahmenvertrag steht meist am Beginn einer auf Dauer angelegten Geschäftsverbindung. Er enthält die Bedingungen für zukünftig abzuschließende Verträge. Rahmenverträge enthalten oft Regelungen zu Leistungsstörungen, zu Haftungsfragen oder zur Beendigung des Vertragsverhältnisses.

Sinn und Zweck von Rahmenverträgen ist, die einzelvertraglichen Regelungen zu beschleunigen und zu vereinfachen, indem gewisse Regelungen für alle Einzelverträge im Vorfeld getroffen werden. Rahmenvertrag und Einzelverträge müssen dabei aufeinander abgestimmt sein.


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