Rechtswörterbuch > R > Rahmenvertrag
SCHULDRECHT
Rahmenvertrag
Ein Rahmenvertrag steht meist am Beginn einer auf Dauer angelegten Geschäftsverbindung. Er enthält die Bedingungen für zukünftig abzuschließende Verträge. Rahmenverträge enthalten oft Regelungen zu Leistungsstörungen, zu Haftungsfragen oder zur Beendigung des Vertragsverhältnisses.
Sinn und Zweck von Rahmenverträgen ist, die einzelvertraglichen Regelungen zu beschleunigen und zu vereinfachen, indem gewisse Regelungen für alle Einzelverträge im Vorfeld getroffen werden. Rahmenvertrag und Einzelverträge müssen dabei aufeinander abgestimmt sein.
Schlagwörter
Vertrag Vertragstypen Rahmenverträge Verträge Regelungen Bedingungen
Weitere Begriffe und Definitionen
-
Vertrag
Der Vertrag ist ein Rechtsgeschäft. Es besteht aus inhaltlich übereinstimmenden, mit Bezug aufeinander abgegebenen Willenserklärungen (Angebot und (...) -
Kaufvertrag
Ein Kaufvertrag kommt durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen, nämlich Angebot und Annahme, zustande. Die Willenserklärungen müssen darauf (...) -
Vertragsfreiheit
Unter Vertragsfreiheit versteht man die Freiheit des einzelnen, seine privaten Lebensverhältnisse durch Verträge zu gestalten. SIe ist (...) -
Alle Einträge anzeigen
Mit dem Begriff "Rahmenvertrag" sind weitere ähnliche oder verwandte Artikel, Rechtsbegriffe und Definitionen aus dem Rechtswörterbuch verknüpft.
