Rahmenvertrag Definition

Sonntag, 5. Februar 2012 | 110 User Online

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SCHULDRECHT

Rahmenvertrag

Ein Rahmenvertrag steht meist am Beginn einer auf Dauer angelegten Geschäftsverbindung. Er enthält die Bedingungen für zukünftig abzuschließende Verträge. Rahmenverträge enthalten oft Regelungen zu Leistungsstörungen, zu Haftungsfragen oder zur Beendigung des Vertragsverhältnisses.

Sinn und Zweck von Rahmenverträgen ist, die einzelvertraglichen Regelungen zu beschleunigen und zu vereinfachen, indem gewisse Regelungen für alle Einzelverträge im Vorfeld getroffen werden. Rahmenvertrag und Einzelverträge müssen dabei aufeinander abgestimmt sein.


Schlagwörter

Vertrag   Vertragstypen   Rahmenverträge   Verträge   Regelungen   Bedingungen  


Weitere Begriffe und Definitionen


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