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VERWALTUNGSRECHT
Rangfolge der Rechtsquellen
Dem Begriff Rangfolge der Rechtsquellen sind weitere Informationen, Begriffe und Definitionen aus dem Rechtswörterbuch zugeordnet. Folgende Einträge weisen eine hohe Ähnlichkeit oder Verwandtschaft zu dem gesuchten Begriff aus.
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Gesetzesbindung der Verwaltung
Nach Art. 20 III GG ist die Verwaltung an Recht und Gesetz gebunden. Verstößt sie hiergegen ist ihr Verwaltungshandeln rechtswidrig. Der Bürger hat (...) -
Gesetzesvorrang
Nach Art. 20 III GG ist das Handeln aller drei Staatsorgane (Gesetzgebung, Verwaltung, Rechtsprechung) an das vorrangige Recht gebunden. Verstöße (...) -
Gesetzesvorbehalt
Der Gesetzesvorbehalt besagt, dass ein Handeln der Verwaltung auf ein Gesetz rückführbar sein muss. Gilt der Gesetzesvorbehalt, so folgt daraus auch (...)
