Zivilrecht

Rechte, relative

Relative Rechte richten sich gegen bestimmte einzelne Personen. Nur diese Personen sind gegenüber dem Rechtsinhaber verpflichtet.

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Rechte, absolute
Rechte, absolute Absolute Rechte richten sich gegen jedermann. Jeder, außer der Rechtsinhaber, ist von der Herrschaft über das Rechtsgut (...)
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Rechte, relative