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BGB ALLGEMEINER TEIL
Rechte, relative
Relative Rechte richten sich gegen bestimmte einzelne Personen. Nur diese Personen sind gegenüber dem Rechtsinhaber verpflichtet.
Weitere Begriffe und Definitionen
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Rechte, absolute
Absolute Rechte richten sich gegen jedermann. Jeder, außer der Rechtsinhaber, ist von der Herrschaft über das Rechtsgut (...) -
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