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VERFASSUNGSRECHT
Rechtsfähigkeit
Rechtsfähigkeit ist die Fähigkeit, materielle Rechte tragen zu können. Geht es um prozessuale Rechte, spricht man von Parteifähigkeit.
Rechtsfähigkeit Definition
Samstag, 11. Februar 2012 | 39 User Online
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VERFASSUNGSRECHT
Rechtsfähigkeit ist die Fähigkeit, materielle Rechte tragen zu können. Geht es um prozessuale Rechte, spricht man von Parteifähigkeit.