Rechtswörterbuch > R > Rechtsfähigkeit
VERFASSUNGSRECHT
Rechtsfähigkeit
Rechtsfähigkeit ist die Fähigkeit, materielle Rechte tragen zu können. Geht es um prozessuale Rechte, spricht man von Parteifähigkeit.
Rechtsfähigkeit Definition
Freitag, 25. Mai 2012 | 134 User Online
Rechtswörterbuch > R > Rechtsfähigkeit
VERFASSUNGSRECHT
Rechtsfähigkeit ist die Fähigkeit, materielle Rechte tragen zu können. Geht es um prozessuale Rechte, spricht man von Parteifähigkeit.