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Rechtsgeschäft, mehrseitiges
Ein mehrseitiges Rechtsgeschäft setzt sich aus den Willenserklärungen mehrerer Personen zusammen.
Wichtigstes Beispiel für ein mehrseitiges Rechtsgeschäft ist der Vertrag, der mindestens zwei inhaltlich übereinstimmende und mit Bezug aufeinander abgegebene Willenserklärungen der Parteien enthält.
Weitere Begriffe und Definitionen
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Rechtsgeschäft, einseitiges
Ein einseitiges Rechtsgeschäft enthält die Willenserklärung von nur einer Person. Beispiele für einseitige Rechtsgeschäfte sind Anfechtung, (...) -
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