Rechtsgeschäft Definition

Freitag, 25. Mai 2012 | 135 User Online

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BGB ALLGEMEINER TEIL

Rechtsgeschäft

Ein Rechtsgeschäft besteht aus einer oder mehreren Willenserklärungen, die darauf gerichtet sind, einen von den Parteien gewollten Rechtserfolg herbeizuführen.


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