Rechtswörterbuch > R > Rechtsnachfolge
ALLGEMEIN
Rechtsnachfolge
Rechtsnachfolge ist der Übergang von Rechten und Pflichten von einer Person auf eine andere.
Rechtsnachfolge Definition
Freitag, 25. Mai 2012 | 140 User Online
Rechtswörterbuch > R > Rechtsnachfolge
ALLGEMEIN
Rechtsnachfolge ist der Übergang von Rechten und Pflichten von einer Person auf eine andere.