Rechtswidrigkeit, Angriff (1) Definition

Samstag, 11. Februar 2012 | 54 User Online

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Rechtswidrigkeit, Angriff (1)

Rechtswidrig ist ein Angriff dann, wenn der Angegriffene die Rechtsverletzung nicht zu dulden braucht. Es kommt ausschließlich auf den Erfolgsunwert des Angriffs an, der nur dann entfällt, wenn sich der Angreifer seinerseits auf einen Rechtfertigungsgrund berufen kann.


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