Rechtswidrigkeit, Angriff Definition

Freitag, 25. Mai 2012 | 129 User Online

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Rechtswidrigkeit, Angriff

Das Merkmal der Rechtswidrigkeit eines Angriffs ist umstritten. Nach einer Ansicht ist der Angriff rechtswidrig, wenn er objektiv im Widerspruch zur Rechtsordnung steht. Nach einer anderen Ansicht ist nur solches Verhalten rechtswidrig, welches der Betroffene nicht zu dulden braucht.


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