Rechtswörterbuch > R > Reflexe
ALLGEMEINER TEIL
Reflexe
Die unmittelbare Übertragung äußerer körperlicher Reize über das Nervensystem ohne Zwischenschaltung des Bewusstseins, wodurch das handlungssteuernde Willens-element fehlt.
Reflexe Definition
Donnerstag, 9. Februar 2012 | 88 User Online
Rechtswörterbuch > R > Reflexe
ALLGEMEINER TEIL
Die unmittelbare Übertragung äußerer körperlicher Reize über das Nervensystem ohne Zwischenschaltung des Bewusstseins, wodurch das handlungssteuernde Willens-element fehlt.