Rechtswörterbuch > R > Revision
ZIVILPROZESSRECHT
Revision
Revision ist ein Rechtsmittel gegen Urteile. Mit der Revision kann nur eine Rechtsverletzung gerügt werden. Die Revision eröffnet somit keine neue Tatsacheninstanz.
Zugelassen ist die Revision gegen Berufungsurteile der Oberlandesgerichte.
Weitere Begriffe und Definitionen
-
Berufung
Die Berufung ist ein Rechtsmittel, welches grundsätzlich gegen Urteile des ersten Rechtszuges eingelegt werden kann. Die Berufung eröffnet im (...) -
Berufung
Die Berufung ist ein Rechtsmittel, welches grundsätzlich gegen Urteile des ersten Rechtszuges eingelegt werden kann. Die Berufung eröffnet im (...) -
Alle Einträge anzeigen
Mit dem Begriff "Revision" sind weitere ähnliche oder verwandte Artikel, Rechtsbegriffe und Definitionen aus dem Rechtswörterbuch verknüpft.
