Rücktritt Definition

Freitag, 25. Mai 2012 | 151 User Online

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SCHULDRECHT

Rücktritt

Der Rücktritt ist ein Gestaltungsrecht. Er bedeutet die Rückgängigmachung eines Vertrages durch eine einseitig empfangsbedürftige Willenserklärung. Die Berechtigung zum Rücktritt kann sich aus einem Vertrag selbst oder aus gesetzlichen Vorschriften ergeben.


Schlagwörter

Rücktritt vom Vertrag   zurücktreten   Vertrag   Willenserklärung   empfangsbedürftige Willenserklärung   Vorschriften  


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