Definition Rundfunkfreiheit

Sonntag, 1. August 2010|71 User Online

Öffentliches Recht - Verfassungsrecht

Rundfunkfreiheit

Die Rundfunkfreiheit hat als dienende Freiheit die Aufgabe, eine umfassende Versorgung der Bevölkerung mit vielfältigen Rundfunkangeboten als Grundlage eines freien Meinungsbildungsprozesses im demokratischen Gemeinwesen sicherzustellen.


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