Index I
Rechtswörterbuch

Das große Rechtswörterbuch und Rechtslexikon im Internet mit über 1.000 Rechtsbegriffen und Definitionen aus allen Rechtsgebieten, von A wie Arbeitsrecht bis Z wie Zwangsvollstreckung.

Insolvenzgrund

Ein Insolvenzverfahren wird gemäß § 16 Insolvenzordnung (InsO) nur dann eröffnet, wenn ein sog. Insolvenzgrund vorliegt. Insolvenzgründe sind danach Zahlungsunfähigkeit und drohende ...

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Insolvenzverwalter

Der Insolvenzverwalter ist ein Organ zur Durchführung eines Insolvenzverfahrens. Vor dessen Eröffnung kann bereits ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt werden. Nach Eröffnung des ...

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Inventarerrichtung

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Interessentheorie

Nach der Interessentheorie ist eine Norm öffentlich-recht, wenn der Normzweck überwiegend Allgemeininteressen ...

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Immunität

Immunität ist die Beschränkung der Strafverfolgung gegenüber Abgeordneten. Ein Abgeordneter darf wegen einer mit Strafe bedrohten Handlung nur mit Genehmigung des Parlaments, dem er angehört, zur ...

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Informationsfreiheit

Informationsfreiheit ist die Freiheit, sich selbst aus allgemein zugänglichen Quellen zu unterrichten und schützt die ungehinderte Kenntnisnahme von Informationen, einschließlich aller Bemühungen, ...

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Insolvenz

Insolvenz bedeutet Zahlungsunfähigkeit. Diese liegt immer dann vor, wenn der Schuldner nicht mehr in der Lage ist, seinen Zahlungsverpflichtungen nachzukommen. Dies ist in der Regel der Fall, wenn ...

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Integrationsamt

Das Integrationsamt ist für die Eingliederung von Personen mit Schwerbehinderung in das Arbeitsleben zuständig. Dabei ist es sowohl für den Schwerbehinderten Menschen als auch für den Arbeitgeber ...

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Integritätsinteresse

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invitatio ad offerendum

Die invitatio ad offerendum ist eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes. Es handelt sich nur um eine unverbindliche Mitteilung ber Bereitschaft zum Vertragsschluss. Beispiele: Ausstellung im ...

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Irrtum

Irrtum bedeutet Nichtübereinstimmung von Vorstellung und ...

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Inhalt der Klageschrift

Gemäß § 253 I ZPO muss die Klageschrift die Bezeichnung der Parteien und des Gerichts enthalten, außerdem Angaben über den Gegenstand und den Grund des Anspruchs und die Ankündigung eines bestimmten ...

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Insolvenzverfahren

Zweck des Insolvenzverfahrens ist eine gemeinschaftliche, gleichmäßige Befriedigung der Gläubiger eines Schuldners, sofern dieser nicht mehr in der Lage ist, seine Verbindlichkeiten vollständig zu ...

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Inhaltskontrolle

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Indemnität

Indemnität bedeutet strafrechtliche Verantwortungsfreiheit (Straflosigkeit), ist also im Unterschied zur Immunität, die ein Prozesshindernis darstellt, ein Begriff des materiellen Strafrechts. ...

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Informationsrecht des Personalrats

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