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Sache, anvertraute
Anvertraut ist eine Sache, wenn der Gewahrsam mit der Verpflichtung eingeräumt oder belassen wurde, sie zurückzugeben oder mit ihr in einer bestimmten Weise im Interesse des Eigentümers zu verfahren.
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Zugehörige Gesetze und Normen
- § 243 StGB - Besonders schwerer Fall des Diebstahls
(1) In besonders schweren Fällen wird der Diebstahl mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu zehn Jahren bestraft. Ein besonders schwerer Fall (...) - § 246 StGB - Unterschlagung
(1) Wer eine fremde bewegliche Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zueignet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe (...)
