Eine Schlägerei ist jede mit gegenseitigen Körperverletzungen verbundene Auseinandersetzung von mehr als zwei Personen.
Sonntag, 1. August 2010|65 User Online
Strafrecht - Besonderer Teil
Eine Schlägerei ist jede mit gegenseitigen Körperverletzungen verbundene Auseinandersetzung von mehr als zwei Personen.
Alle Angaben ohne Gewähr! Letzte Aktualisierung am 23.07.2009. Sämtliche Inhalte dieser Seite sind urheberrechtlich geschützt. Permanenter Link zu dieser Seite: http://www.rechtswoerterbuch.de/recht/s/schlaegerei/