Definition Schutzpflichten

Sonntag, 1. August 2010|70 User Online

Zivilrecht - Schuldrecht

Schutzpflichten

Schutzpflichten betreffen regelmäßig das Integritätsinteresse des Gläubigers. Werden Schutzpflichten verletzt, so wird dadurch nicht der Leistungserfolg beinträchtigt. Stattdessen wird der Gläubiger in seinen sonstigen Interessen ge-schädigt.

Die Verletzung von Schutzpflichten löst vertragliche oder vertragsähnliche Schadensersatzansprüche aus.


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