Arbeitsrecht

Schwerbehinderung Urlaub

Der Urlaubsanspruch schwerbehinderter Menschen

Schwerbehinderte Menschen haben gemäß § 208 SGB IX einen Anspruch auf bezahlten zusätzlichen Urlaub von 5 Arbeitstagen pro Urlaubsjahr.

Der Anspruch auf Zusatzurlaub besteht zusätzlich zu dem gesetzlichen Urlaubsanspruch, den der Beschäftigte ohne Berücksichtigung seiner Schwerbehinderung beanspruchen kann. Ist die regelmäßige Arbeitszeit des Mitarbeiters auf mehr oder weniger als 5 Tage pro Woche verteilt, verringert oder erhöht sich auch der Zusatzurlaub entsprechend. Sofern ein Tarifvertrag oder eine sonstige betriebliche Vereinbarung einen längeren zusätzlichen Urlaub vorsieht, geht diese Regelung der gesetzlichen Mindestregelung insoweit vor.

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