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SACHENRECHT
Sicherungsgrundschuld
Die Sicherungsgrundschuld sichert einen schuldrechtlichen Zahlungsanspruch durch eine von der Forderung unabhängige Grundschuld. Rechtsgrund für die Sicherungs-grundschuld ist ein Sicherungsvertrag.
Weitere Begriffe und Definitionen
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Grundschuld
Die Grundschuld ist in § 1191 BGB normiert. Demnach ist eine Grundschuld eine selbständige dingliche Belastung eines Grundstücks. In Höhe des (...) -
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