Sonderurlaub Definition

Freitag, 25. Mai 2012 | 144 User Online

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ARBEITSRECHT

Sonderurlaub

Unter dem Begriff Sonderurlaub versteht man die Fälle von Urlaub, die sich von dem Begriff Erholungsurlaub im Sinne des Bundesurlaubsgesetzes (BUrlG) unterscheiden. Bei Sonderurlaub handelt es sich also um alle anderen Fälle, in denen der Arbeitnehmer mit oder ohne Fortzahlung von der Vergütung von der Arbeitsleistung freigestellt bzw. befreit wird.

Sonderurlaub wird ebenso wie der Erholungsurlaub auf Antrag des Arbeitnehmers gewährt. Es handelt sich hierbei nicht um eine Freistellung des Arbeitnehmers infolge einer einseitigen Maßnahme des Arbeitgebers zum Schutz seiner persönlichen Interessen (zum Beispiel als Folge einer durch den Arbeitgeber ausgesprochenen Kündigung).


Weitere Begriffe und Definitionen


  1. Erholungsurlaub
    Unter Erholungsurlaub versteht man den gesetzlich geregelten Freistellungsanspruch des Arbeitnehmers von der ihm obliegenden Arbeitspflicht, der die (...)
  2. Urlaubsanspruch
    Der Urlaubsanspruch ist im Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) geregelt. Der gesetzliche Urlaubsanspruch beträgt nach § 3 BUrlG mindestens 24 Werktage, (...)
  3. Arbeitgeber
    Arbeitgeber ist, wer die Arbeitsleistung vom Arbeitnehmer aufgrund des Arbeitsvertrages fordern kann und diesem im Gegenzug die entsprechende (...)
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