Rechtswörterbuch > S > Streitigkeit "nichtverfassungrechtlicher Art"
VERWALTUNGSRECHT
Streitigkeit "nichtverfassungrechtlicher Art"
Eine Streitigkeit ist verfassungrechtlicher Art, wenn zwei unmittelbar am Verfassungsleben beteiligte Verfassungsorgane unmittelbar über spezifisches Verfassungsrecht streiten.
