Streitwert Definition

Freitag, 10. Februar 2012 | 149 User Online

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ZIVILPROZESSRECHT

Streitwert

Unter dem Begriff Streitwert können verschiedene Streitwertarten verstanden werden. So gibt es einen Zuständigkeitsstreitwert und einen Gebührenstreitwert.

Der Zuständigkeitsstreitwert ist in den §§ 1 bis 9 ZPO normiert und regelt die sachliche Zuständigkeit von Amtsgericht und Landgericht.

Der Gebührenstreitwert dagegen regelt die Höhe der Gerichtsgebühren und Rechtsanwaltsgebühren (§§ 39 ff. GKG). Der Gebührenstreitwert wird durch einen Streitwertbeschluss nach dem Urteil abgefasst. Der Streitwert wird darin auf einen bestimmten Betrag festgesetzt.


Schlagwörter

Streitwerte   Streitwertarten   Zuständigkeitsstreitwert   Gebührenstreitwert   Amtsgericht   Landgericht   Zuständigkeit   Gerichtsgebühren   Rechtsanwaltsgebühren   Rechtsanwaltskosten   Streitwertbeschluss   Urteil   Festsetzung  



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