Zivilrecht

Streitwert

Unter dem Begriff Streitwert können verschiedene Streitwertarten verstanden werden. So gibt es einen Zuständigkeitsstreitwert und einen Gebührenstreitwert. Der Zuständigkeitsstreitwert ist in den §§ 1 bis 9 ZPO normiert und regelt die sachliche Zuständigkeit von Amtsgericht und Landgericht. Der Gebührenstreitwert dagegen regelt die Höhe der Gerichtsgebühren und Rechtsanwaltsgebühren (§§ 39 ff. GKG). Der Gebührenstreitwert wird durch einen Streitwertbeschluss nach dem Urteil abgefasst. Der Streitwert wird darin auf einen bestimmten Betrag festgesetzt.
Diese Seite enthält Informationen zum Thema Definition Streitwert, Erläuterung und Erklärung des Begriffs. Alle Angaben sind ohne Gewähr. Es wird insbesondere keine Gewähr für inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen übernommen sowie keine Rechtsberatung im Einzelfall angeboten.
Streitwert