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SCHULDRECHT
Stückschuld
Eine Stück- oder Speziesschuld liegt vor, wenn der Leistungsgegenstand von vornherein durch die Parteien individuell bestimmt wird. Die Parteien haben sich also schon bei Vertragsschluss darauf geeinigt, dass nur ein ganz bestimmter Gegenstand vom Schuldner geleistet werden soll.
Weitere Begriffe und Definitionen
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Gattungsschuld
Bei der Gattungsschuld bestimmen die Parteien den geschuldeten Leistungsgegenstand bei Vertragsschluss nur nach Gattungsmerkmalen, insbesondere nach (...) -
Vorratsschuld
Bei der sog. Vorratsschuld ist der Leistungsgegenstand ebenso wie bei der Gattungsschuld nach Gattungsmerkmalen bezeichnet. Im Unterschied zur (...) -
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