Strafrecht

Subsumtionsirrtum

Ein Subsumtionsirrtum liegt vor, wenn der Täter Fakten- und Bedeutungskenntnis hat, sein Verhalten aber dennoch nicht für strafbar hält, weil er die Gesetzesbegriffe irrig zu seinen Gunsten zu eng ausgelegt und deshalb den erkannten Sachverhalt der (ihm grundsätzlich auch bekannten) Strafnorm nicht unterstellt.
Diese Seite enthält Informationen zum Thema Definition Subsumtionsirrtum, Erläuterung und Erklärung des Begriffs. Alle Angaben sind ohne Gewähr. Es wird insbesondere keine Gewähr für inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen übernommen sowie keine Rechtsberatung im Einzelfall angeboten.
Subsumtionsirrtum