Rechtswörterbuch > T > Täterschaft
ALLGEMEINER TEIL
Täterschaft
Als Täter wird bestraft, wer die Straftat selbst (unmittelbare Täterschaft) oder durch einen anderen (mittelbare Täterschaft) begeht. Begehen mehrere die Straftat gemeinschaftlich, so wird jeder als Täter (Mittäter) bestraft.
Weitere Begriffe und Definitionen
-
Teilnahme
Teilnahme ist die Beteiligung an einer fremden Straftat. Sie kann in Form der Anstiftung (§ 26 StGB) oder der Beihilfe (§ 27 StGB) (...) -
Alle Einträge anzeigen
Mit dem Begriff "Täterschaft" sind weitere ähnliche oder verwandte Artikel, Rechtsbegriffe und Definitionen aus dem Rechtswörterbuch verknüpft.
