Strafrecht

Teilnahme

Teilnahme ist die Beteiligung an einer fremden Straftat. Sie kann in Form der Anstiftung (§ 26 StGB) oder der Beihilfe (§ 27 StGB) vorliegen.

Mehr zum Thema Teilnahme 1 weiterer Eintrag im Rechtswörterbuch

Täterschaft
Täterschaft Als Täter wird bestraft, wer die Straftat selbst (unmittelbare Täterschaft) oder durch einen anderen (mittelbare Täterschaft) begeht. Begehen mehrere (...)
Diese Seite enthält Informationen zum Thema Definition Teilnahme, Erläuterung und Erklärung des Begriffs. Alle Angaben sind ohne Gewähr. Es wird insbesondere keine Gewähr für inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen übernommen sowie keine Rechtsberatung im Einzelfall angeboten.
Teilnahme