Definition Teilnahme

Sonntag, 1. August 2010|65 User Online

Strafrecht - Allgemeiner Teil

Teilnahme

Teilnahme ist die Beteiligung an einer fremden Straftat. Sie kann in Form der Anstiftung (§ 26 StGB) oder der Beihilfe (§ 27 StGB) vorliegen.


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