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Teilnehmer
Teilnehmer ist, wer einen anderen zu dessen vorsätzlich begangener rechtswidriger Haupttat vorsätzlich bestimmt (§ 26 StGB, Anstiftung) oder ihm zu einer solchen Tat Hilfe leistet (§ 27 StGB, Beihilfe).
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Täter
Täter ist derjenige, der eine Straftat begeht. Er kann die Straftat selbst (unmittelbare Täterschaft), durch einen anderen (mittelbare Täterschaft) (...) -
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