Definition Teilnehmer

Sonntag, 1. August 2010|68 User Online

Strafrecht - Allgemeiner Teil

Teilnehmer

Teilnehmer ist, wer einen anderen zu dessen vorsätzlich begangener rechtswidriger Haupttat vorsätzlich bestimmt (§ 26 StGB, Anstiftung) oder ihm zu einer solchen Tat Hilfe leistet (§ 27 StGB, Beihilfe).


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