Teilnehmer ist, wer einen anderen zu dessen vorsätzlich begangener rechtswidriger Haupttat vorsätzlich bestimmt (§ 26 StGB, Anstiftung) oder ihm zu einer solchen Tat Hilfe leistet (§ 27 StGB, Beihilfe).
Sonntag, 1. August 2010|68 User Online
Strafrecht - Allgemeiner Teil
Teilnehmer ist, wer einen anderen zu dessen vorsätzlich begangener rechtswidriger Haupttat vorsätzlich bestimmt (§ 26 StGB, Anstiftung) oder ihm zu einer solchen Tat Hilfe leistet (§ 27 StGB, Beihilfe).
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