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ERBRECHT
Testament, eigenhändiges
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Testament
Ein Testament ist eine vom Erblasser einseitig getroffene Verfügung von Todes wegen. Innerhalb der ordentlichen Testamente wird zwischen dem (...) -
Testament, öffentliches
Das öffentliche Testament gemäß § 2231 BGB wird - im Gegensatz zum eigenhändigen Testament - mündlich zur Niederschrift oder schriftlich mit einer (...) -
Testament, gemeinschaftliches
Ehegatten kommt bei der Abfassung ihrer Testamente ein Formprivileg zu. Sie können ein gemeinschaftliches Testament errichten. Das Formprivileg (...)
Zugehörige Gesetze und Normen
- § 2247 BGB - Eigenhändiges Testament
(1) Der Erblasser kann ein Testament durch eine eigenhändig geschriebene und unterschriebene Erklärung errichten. (2) Der Erblasser soll in der (...) - § 2248 BGB - Verwahrung des eigenhändigen Testaments
Ein nach der Vorschrift des § 2247 errichtetes Testament ist auf Verlangen des Erblassers in besondere amtliche Verwahrung zu nehmen (§§ 73, 82a des (...)
