Definition Testament, öffentliches

Sonntag, 1. August 2010|70 User Online

Zivilrecht - Erbrecht

Testament, öffentliches

Das öffentliche Testament gemäß § 2231 BGB wird - im Gegensatz zum eigenhändigen Testament - mündlich zur Niederschrift oder schriftlich mit einer entsprechenden mündlichen Erklärung vor einem Notar abgegeben.


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