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ERBRECHT
Testament, Widerruf
Der Widerruf eines Testamentes ist gemäß § 2253 BGB grundstzlich möglich. Er ist ausdruck der Testierfähigkeit.
Die Wirksamkeit des Widerrufs ist abhängig von der gewählten Art des Widerrufs.
Es besteht die Möglichkeit, ein Testament gemäß § 2254 BGB ausdrücklich durch ein Widerrufstestament zu widerrufen. Weiterhin kann ein Widerruf durch die Vernichtung oder Veränderung eines bestehenden Testaments erfolgen (§ 2255 BGB) oder aber durch die Rücknahme aus einer amtlichen Verwahrung (§ 2256 BGB).
Ein konkludenter Widerruf ist gemäß § 2258 BGB durch ein späteres Testament möglich, welches dem vorherigen inhaltlich widerspricht.
Weitere Begriffe und Definitionen
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