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ERBRECHT
Testierfähigkeit
Dem Begriff Testierfähigkeit sind weitere Informationen, Begriffe und Definitionen aus dem Rechtswörterbuch zugeordnet. Folgende Einträge weisen eine hohe Ähnlichkeit oder Verwandtschaft zu dem gesuchten Begriff aus.
Ähnliche Begriffe und Definitionen
Zugehörige Gesetze und Normen
- § 2229 BGB - Testierfähigkeit Minderjähriger, Testierunfähigkeit
(1) Ein Minderjähriger kann ein Testament erst errichten, wenn er das 16. Lebensjahr vollendet hat. (2) Der Minderjährige bedarf zur Errichtung (...) - § 2231 BGB - Ordentliche Testamente
Ein Testament kann in ordentlicher Form errichtet werden 1.zur Niederschrift eines Notars, 2.durch eine vom Erblasser nach § 2247 abgegebene (...) - § 2232 BGB - Öffentliches Testament
Zur Niederschrift eines Notars wird ein Testament errichtet, indem der Erblasser dem Notar seinen letzten Willen erklärt oder ihm eine Schrift mit (...) - § 2233 BGB - Sonderfälle
(1) Ist der Erblasser minderjährig, so kann er das Testament nur durch eine Erklärung gegenüber dem Notar oder durch Übergabe einer offenen Schrift (...)
